1. **Schadensermittlung**: Der Gutachter untersucht das Fahrzeug gründlich und dokumentiert alle Schäden. Dies umfasst sowohl sichtbare Schäden als auch mögliche versteckte Mängel. 2. **Wertschätzung**: Basierend auf dem Zustand und dem Marktwert des Fahrzeugs erstellt der Gutachter eine fundierte Einschätzung des Fahrzeugwertes. 3. **Erstellung von Gutachten**: Der Gutachter erstellt ein detailliertes schriftliches Gutachten, das als Grundlage für Versicherungen, Gerichte oder Verkaufsverhandlungen dient. 4. **Beratung**: Kfz-Gutachter bieten...
– sei es nach einem Unfallschaden oder zur allgemeinen Fahrzeugbewertung. Der große Vorteil dieser Dienstleistung liegt in der Zeitersparnis und dem Komfort für den Kunden. Statt sein Fahrzeug zu einem stationären Gutachter bringen zu müssen, kommt der Gutachter zum Kunden – oft noch am selben Tag.