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2. **Wertschätzung**: Basierend auf dem Zustand und dem Marktwert des Fahrzeugs erstellt der Gutachter eine fundierte Einschätzung des Fahrzeugwertes. 3. **Erstellung von Gutachten**: Der Gutachter erstellt ein detailliertes schriftliches Gutachten, das als Grundlage für Versicherungen, Gerichte oder Verkaufsverhandlungen dient. 4. **Beratung**: Kfz-Gutachter bieten beratende Dienstleistungen an, um Einzelpersonen oder Unternehmen über die besten Vorgehensweisen nach einem Schadenfall zu informieren.
für den Kunden. Statt sein Fahrzeug zu einem stationären Gutachter bringen zu müssen, kommt der Gutachter zum Kunden – oft noch am selben Tag.